Stören Sie auch immer die vielen Ordner in Ihrem Büro? Von vielen Inhalten dieser Ordner könnten Sie sich eventuell trennen!
Das Zauberwort heißt: Aufbewahrungsfristen!
Änderung der Aufbewahrungsfristen seit dem 24.12.1998
Die10-jährige Aufbewahrungsfrist gilt für folgende Unterlagen:
Buchungsbelege, Jahresabschlüsse, Lagebericht, Handelsbriefe (empfangen oder/und abgesandte),Aufzeichnungen, etc.
Ihr Steuerberater gibt Ihnen bezüglich der Aufbewahrungsfristen eine fachgerechte Auskunft.
Was bedeutet das jetzt genau?
Im Jahr 2010 können alle Unterlagen vernichtet werden, die die letzte Eintragung aus dem Jahr 1999 tragen.
Aktualisiert ( Donnerstag, den 25. März 2010 um 16:50 Uhr )